Beitragsordnung
des Vereins Hannover Runners e.V.
§ 1 Allgemeines
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
1. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung auf das Vereinskonto.
§ 3 Beiträge